FAQ
Allgemeine Fragen
- Welche Länder kommen für Auslandsaufenthalte infrage?
Für einen Auslandsaufenthalt kommt grundsätzlich jedes Land der Welt infrage.
- Kann jeder ins Ausland gehen?
Grundsätzlich ja. Auch bei Auszubildenden gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder der schulischen bzw. betrieblichen Leistungen. Aber: Sowohl bei Auszubildenden als auch bei Fachkräften sind Auslandsaufenthalte nur im Einvernehmen mit dem Unternehmen möglich.
- Ich mache eine Ausbildung. Muss ich diese für einen Auslandsaufenthalt unterbrechen?
Nein. Auslandsaufenthalte gelten als Teil der Ausbildung, wenn sie ein Viertel der Regelausbildungszeit nicht überschreiten und im Ausland ausbildungsrelevante Lerninhalte vermittelt werden. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich die Zustimmung des Betriebes, der Berufsschule und der HWK bzw. IHK.
- Werden Auszubildende von der Berufsschule freigestellt?
Auszubildende werden in der Regel von der Berufsschule für den Auslandsaufenthalt auf Antrag freigestellt. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der versäumte Lernstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
- Wo bekomme ich eine persönliche Beratung?
Die MobilitätsberaterInnen unterstützen Sie vor Ort bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Nutzen Sie die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs. Die AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.
- Was ist mit der Versicherung?
In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen auch im Ausland weiter, wenn es sich dabei um ein Land der EU oder des EWR handelt oder ein entsprechendes Abkommen mit den Ländern besteht. Dies muss von der jeweiligen Krankenkasse geprüft und bestätigt werden. Informationen hierzu bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA). Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie z. B. für einen Rücktransport im Krankheitsfall.
- Was muss vertraglich vereinbart werden?
Auslandsaufenthalte müssen grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Hierzu wird der Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag entsprechend verändert. Während der Berufsausbildung muss zudem die zuständige Kammer informiert und gegebenenfalls ein zusätzlicher Ausbildungsplan für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgestimmt werden.
- Welche Vorteile haben Auslandsaufenthalte?
Für Unternehmen: Es werden internationale Kompetenzen aufgebaut und verstetigt, die Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Wettbewerb werden erhöht und die Attraktivität gegenüber Kundschaft und Fachkräften wird durch die internationale Ausrichtung gesteigert.
Für Auszubildende und Fachkräfte: Durch Fremdsprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen wird die eigene Karriere gefördert, die Souveränität und das Selbstvertrauen im Umgang mit fremden Kulturen wird erlangt und es können ausländische Arbeitstechniken kennengelernt werden.
Auslandspraktikum in Spanien für Auszubildende
- Welche Dokumente muss man bei der Reise nach Spanien dabeihaben?
Der Personalausweis oder Reisepass sowie die Krankenversichertenkarte inklusive der Unterlagen für die Auslandskrankenversicherung dürfen bei einem Auslandspraktikum in Spanien nicht im Gepäck fehlen.
- Wie sieht die finanzielle Förderung bei einem Praktikum für Azubis aus?
Für das Auslandspraktikum in Spanien kann man als als Auszubildende/r finanzielle Unterstützung beantragen. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Auszubildende mit Zuschüssen unterstützen. Welche Möglichkeiten es genau gibt und wer darauf Anspruch hat, erklären unsere MobilitätsberaterInnen.
- Benötigt man Spanischkenntnisse für ein Auslandspraktikum in Spanien?
Nein, für das Praktikum müssen Azubis nicht die spanische Sprache sprechen. In vielen Unternehmen kann man sich auf Englisch verständigen. Wer Spaß an Fremdsprachen hat, kann vorab einen Sprachkurs absolvieren, um Grundkenntnisse zu erlangen. Ansonsten funktioniert die Kommunikation auch im Alltag nonverbal.
- Braucht man für das Praktikum in Spanien ein Visum?
Nein, innerhalb der EU ist kein Visum erforderlich.
Kosten und Förderprogramme
- Wer trägt die Kosten des Auslandsaufenthalts?
Für Auszubildende und Fachkräfte gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die anfallende Kosten teilweise oder komplett decken. Zusätzlich gilt: Bei Auszubildenden müssen die Betriebe die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzahlen. Sie sind aber nicht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten verpflichtet. Bei Fachkräften werden die Arbeitsvergütung sowie sonstige Leistungen, wie z. B. Auslandszuschüsse, im Arbeitsvertrag geregelt.