Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen (KMU) bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten und vermitteln alle Kontakte, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind.
Ob im kaufmännischen, gewerblich-technischen oder handwerklichen Beruf: Jedes Unternehmen kann seine Auszubildenden oder jungen Fachkräfte während und bis ein Jahr nach der Ausbildung ins Ausland entsenden.
Was ist wichtig? Ein erster Überblick
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Auszubildenden oder jungen Fachkräfte für ein Praktikum ins Ausland zu schicken? Unsere Berater und Beraterinnen vor Ort unterstützen Sie persönlich und kostenfrei bei der Planung und Organisation. Die wichtigsten Informationen finden Sie vorab auf dieser Seite.
- Die rechtliche Grundlage für ein Auslandspraktikum für Auszubildende
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Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 2, Absatz 3) können alle Auszubildenden einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen. Voraussetzung dafür sind die Zustimmung des Betriebs und von der Berufsschule. Wichtig ist: Ein Auslandspraktikum ist kein Urlaub. Dieser würde dazu führen, dass keine Fördergelder gezahlt bzw. zurückgefordert werden. Der oder die Auszubildende arbeitet in einem Betrieb im Ausland in Vollzeit. Hierbei müssen die Bedingungen des Betriebs im Gastland u. a. in Bezug auf Arbeitszeiten beachtet werden.
- Die wichtigsten Fakten zum Auslandsaufenthalt im Überblick
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- Dauer: Meist dauern die Praktika drei bis sechs Wochen, maximal darf ein Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden.
- Termine: Es gibt Gruppenprojekte zu festen Terminen, man kann aber auch individuelle Praktika organisieren.
- Kosten: Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten, es müssen lediglich die Ausbildungsvergütung sowie alle Sozialversicherungsabgaben weiterhin gezahlt werden.
- Vertragliche Situation: Der Ausbildungsvertrag bleibt während des Auslandspraktikums unberührt.
- Förderungen: Mit verschiedenen Förderprogrammen können Azubis ihre Reise- und Unterbringungskosten abdecken.
- Länder: Auslandspraktika sind in jedem Land der Welt möglich, auch im deutschsprachigen Ausland.
- Betriebe: Haben Sie eigene Auslandsfilialen und -niederlassungen, kann das Praktikum dort absolviert werden. Ansonsten sind unsere Beraterinnen und Berater bei der Suche nach einem Betrieb behilflich.
- Planung eines Auslandsaufenthalts für Auszubildende
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Viel Organisation bedeutet das Auslandspraktikum für Ihren Betreib nicht: Sie müssen nur wenige Dokumente unterzeichnen. Dabei, sowie bei der Auswahl des Landes und des passenden Betriebs, unterstützen Sie aber unsere Beraterinnen und Berater. Es empfiehlt sich, den Auslandsaufenthalt mindestens drei Monate im Voraus zu planen. Den Zeitpunkt können Sie als Unternehmen in Absprache mit dem oder der Auszubildenden selbst festlegen. Berücksichtigen Sie dabei Ihre betrieblichen Abläufe und die Prüfungstermine.
Für die Zeit des Auslandspraktikums müssen sich Auszubildende von der Berufsschule freistellen lassen, wenn der Aufenthalt nicht während der Ferien stattfindet. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung der Berufsschule finden sie hier. Gibt es Blockunterricht, bieten sich Zeiten außerhalb der Berufsschulwochen für einen Aufenthalt im Ausland an. Dort müssen die Azubis keine Berufsschule besuchen. Falls sie Lernstoff verpassen, müssen sie diesen eigenverantwortlich nacharbeiten. Das Berichtsheft müssen die Auszubildenden auch im Ausland weiterführen.
Idealerweise sollte das Auslandspraktikum nach der Zwischenprüfung, vor der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und frühestens im 2. Ausbildungsjahr stattfinden. So ist gewährleistet, dass im ausländischen Betrieb praktisch gearbeitet werden kann.
- Azubis aus dem Ausland in Ihrem Betrieb
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Es besteht keine Pflicht, Praktikantinnen oder Praktikanten aus dem Ausland aufzunehmen, wenn Sie einen Azubi entsenden. Bei Interesse ist dies aber durchaus möglich. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater. Die Auszubildenden bzw. jungen Fachkräfte aus dem Ausland sind nach den gültigen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften tätig. In der Regel gibt es eine Teilnehmendenvereinbarung, wie z. B. von Erasmus+, in der die Praktikanten als Lernende definiert sind. Für Praktikantinnen und Praktikanten, die länger als drei Monate bei Ihnen sind, muss der Mindestlohn bezahlt werden.
Auslandspraktika – ein Gewinn für alle!
Erweiterung des persönlichen Horizonts
Durch ein Auslandspraktikum gewinnen Sie besonders qualifizierte Mitarbeiter/innen mit Fremdsprachenkenntnissen, internationalen Erfahrungen und interkultureller Kompetenz.
Ausbau von Sprachkenntnissen
Sie steigern Ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber und fördern das Engagement und die Selbstständigkeit Ihrer Nachwuchsfachkräfte.
Erfahrungen sammeln
Sie lernen neue Arbeitstechniken kennen und profitieren von Kontakten ins Ausland.