Werden Auszubildende von der Berufsschule freigestellt?
Auszubildende werden in der Regel von der Berufsschule für den Auslandsaufenthalt auf Antrag freigestellt. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der versäumte Lernstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.